Rechtsanwältin Martina Korn

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Online-Scheidung

Sie werden zahlreiche Anbieter im Internet finden, die versprechen, dass Online -Scheidungen einfach, schnell und kostengünstiger sind. Aber stimmt das auch wirklich?

 

Ob eine Scheidung einfach ist, hängt nicht davon ab, ob Sie Ihren Rechtsanwalt online oder persönlich beauftragen. Maßgeblich ist vielmehr, ob die sogenannten Folgesachen (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Umgang, Sorgerecht, Hausrataufteilung, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung) bereits geklärt sind und ob der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durchzuführen ist oder nicht.

 

Sofern die Folgesachen noch nicht geklärt sind, kann aus einer unstreitigen Scheidung plötzlich eine streitige Scheidung werden. Dann müssen Sie unter Umständen einen Anwaltswechsel vornehmen, damit Sie von einem Rechtsanwalt vor Ort beraten und betreut werden können. Dadurch entstehen in jedem Fall nicht unerhebliche Mehrkosten.

 

Der Versorgungsausgleich ist heute vielfach kompliziert. Nach meinen Erfahrungen passieren in diesem Bereich viele Fehler, die ohne persönliche Gespräche mit dem Rechtsanwalt unter Umständen gar nicht auffallen und später in der Regel nicht mehr zu korrigieren sind. 

Wenn die Folgesachen bereits durch eine notarielle Urkunde geregelt sind oder in Ihrem konkreten Fall keine Folgesachen geklärt werden müssen und auch kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss, weil sie noch keine 3 Jahre verheiratet sind oder der Versorgungsausgleich in der notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen wurde, sind keine Nachteile durch eine Online-Scheidung zu erwarten. 

 

In diesem Fall ist die Scheidung auch schnell, aber nicht weil die Scheidung online in Auftrag gegeben wurde, sondern weil das Gericht Scheidungen ohne Versorgungsausgleich ohnehin innerhalb von wenigen Wochen abwickelt.

 

Die für Sie sicherlich entscheidende Frage, ob eine Online-Scheidung tatsächlich kostengünstiger ist, muss eindeutig mit Nein beantwortet werden. Ein Kostenvorteil besteht deshalb nicht, weil die Gebühren sowohl für die rechtsanwaltliche Vertretung als auch des Gerichts gesetzlich festgelegt sind. Sie hängen von der Höhe der Nettoeinkünfte beider Ehegatten und der Anzahl der minderjährigen Kinder ab.

 

Das Gericht setzt den Gegenstandswert fest. Nach dem Gegenstandswert berechnen sich sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Rechtsanwaltsgebühren. Festpreise sind nicht zulässig, jedenfalls nicht, solange sie die gesetzlichen Gebühren unterschreiten.a

Fazit

Die Online-Variante eignet sich besonders für solche Scheidungen, die eine zügige, unkomplizierte Abwicklung erwarten lassen und wenig Rückfragen erfordern. Wenn die Scheidung kompliziert und langwierig zu werden droht, ist der Gang zum Anwalt noch immer die bessere Wahl. Da die Gebühren für den Rechtsanwalt ohnehin gesetzlich geregelt sind, wird es nicht billiger, wenn man den Rechtsanwalt per Mail kontaktiert. Die potentielle Kostenersparnis liegt allein in ersparten Fahrtkosten, wenn statt eines persönlichen Gesprächs zwischen Anwalt und Mandant die Korrespondenz per E-Mail geführt wird. Der Vorteil der sogenannten „Online-Scheidung“ erschöpft sich daher in der Nutzung moderner Telekommunikationstechnologien.

 

Wenn Sie nach diesen Ausführungen zu dem Ergebnis gelangen, dass Ihre Scheidung für die Online-Variante geeignet ist, schicken Sie mir bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten. Dann werde ich Ihnen ein Formular, mit dem alle notwendigen Informationen zur Durchführung des Scheidungsverfahrens abgefragt werden, übersenden und mitteilen, welche Dokumente zur Durchführung des Scheidungsverfahrens noch benötigt werden. Sobald mir diese vorliegen, werde ich Ihnen einen Kostenvoranschlag übersenden.

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