Ich unterstütze Sie als erfahrene und langjährige Fachanwältin bei Rechtsanliegen in den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht. Gerne stehe ich Ihnen zur Seite.
Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat mir am 04.04.2001 gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
Als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber berate ich Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts kompetent und vertrauensvoll. Ganz bewusst habe ich mich entschieden, beide Arbeitsvertragsparteien zu vertreten, weil durch den Wechsel der Perspektive ein umfassendes Verständnis für arbeitsrechtliche Problemstellungen sowie der Interessenlagen beider Seiten erreicht wird und dies beiden Mandantengruppen insbesondere bei der Verhandlung über einvernehmliche Lösungen zugutekommt.
Profitieren Sie von meinen langjährigen Erfahrungen in der Beratung und Vertretung, u. a. bei:
Da es Überschneidungen zwischen Arbeitsrecht und Sozialrecht gibt, biete ich auch Beratung und Vertretung u. a. bei folgenden sozialrechtlichen Fallgestaltungen an:
Als Fachanwältin für Familienrecht berate und vertrete ich Sie fachlich fundiert und mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen in allen Bereichen des Familienrechts sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Daneben regelt es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen, wozu die Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung zählen.
Bei Streitigkeiten auf diesem sensiblen Feld unterstütze ich Sie bei der Herbeiführung von einvernehmlichen Lösungen sowie bei der streitigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw. der Abwehr der Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche.
Eine Trennung ist eine sehr belastende Situation und wirft insbesondere zu Beginn zahlreiche Fragen auf, die einer juristischen Beratung und Betreuung bedürfen. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung können schon im ersten Beratungsgespräch viele Fragen geklärt und wichtige Weichen gestellt werden. Dazu teile ich mit Ihnen bereits bei der Terminvereinbarung mit, welche Unterlagen Sie mitbringen sollten, damit ich Ihnen möglichst schnell Klarheit verschaffen kann. Oft stehen zu Beginn Unterhaltsfragen im Vordergrund. Sofern alle hierzu notwendigen Unterlagen beigebracht werden können, kann schon in dem ersten Gespräch eine Unterhaltsberechnung vorgenommen werden.
Um Ihre Angelegenheit zielführend und möglichst kostengünstig bearbeiten zu können, biete ich Ihnen meine juristische Fachkompetenz, einen großen Erfahrungsschatz und immer engagierten Einsatz an.
Sie können sich gerne zu folgenden Fragen des Familienrechts an mich wenden:
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